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   LG Hamburg, 03.08.2015 - 318 O 303/14   

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LG Hamburg, 03.08.2015 - 318 O 303/14 (https://dejure.org/2015,44824)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.08.2015 - 318 O 303/14 (https://dejure.org/2015,44824)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. August 2015 - 318 O 303/14 (https://dejure.org/2015,44824)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Vermittlung einer Schiffsfondsbeteiligung für einen 79-jährigen Anleger zum Zwecke der ergänzenden Altersvorsorge

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 66/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Schlüssigkeit und

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2015 - 318 O 303/14
    Das Gericht hat bereits Bedenken, ob der Vortrag der Klägerin zur Beratungssituation gemessen an den Anforderungen, die der BGH an die Darstellung des Beratungsgesprächs stellt (BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 66/12, NJW-RR 2013, 216, Rn. 10, zitiert nach juris), hinreichend substantiiert ist.

    Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung des Anlageziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein (vgl. nur BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 66/12, NJW-RR 2013, 296 Rn. 20, zitiert nach juris m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund ist nicht davon auszugehen, dass die Vermittlung einer Schiffsfondsbeteiligung mit Totalverlustrisiko für eine zum Zeitpunkt der Zeichnung bereits 79-jährige Anlegerin zum Zwecke der ergänzenden Altersvorsorge nicht schlechthin oder generell ungeeignet ist (so auch BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 66/12, NJW-RR 2013, 296 Rn. 22, zitiert nach juris).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die nicht rechtzeitige Prospektübergabe trägt der Anleger (BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 66/12, NJW-RR 2013, 216, Rn. 16, zitiert nach juris).

    Auf die Wirksamkeit dieser formularartigen Bestätigung gem. § 309 Ziff. 12 b) BGB kommt es nicht an, da die Klägerin ohnehin die Darlegungs- und Beweislast trägt, dass ihr der Prospekt nicht so rechtzeitig vor Zeichnung übergeben worden ist, dass sie dessen Inhalt noch in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen konnte, und ihr durch die Empfangsbestätigung nicht die Möglichkeit genommen gewesen wäre, Gegenteiliges nachzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 66/12, NJW-RR 2013, 296, Rn. 17, zitiert nach juris).

  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2015 - 318 O 303/14
    Soll das beabsichtigte Geschäft einer sicheren Geldanlage dienen, kann die Empfehlung einer unternehmerischen Beteiligung wegen des damit regelmäßig verbundenen Verlustrisikos fehlerhaft sein (BGH, Urteil vom 24.04.2014 - III ZR 389/12, NJW-RR 2014, 1075, Rn. 28, zitiert nach juris unter Hinweis auf die Urteile vom 19.11.2009 - III ZR 169/08, BKR 2010, 118, 120, Rn. 21, zitiert nach juris und vom 19.06.2008 - III ZR 159/07, BeckRS 2008, 13080, Rn. 6, zitiert nach juris).

    Insbesondere muss er den Interessenten über die Eigenschaften und Risiken unterrichten, die für die Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGH, Urteil vom 24.04.2014 - III ZR 389/12, Rn. 8, zitiert nach juris m.w.N.).

    Eine ordnungsgemäße Beratung kann auch durch Übergabe von Prospektmaterial erfolgen, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, Urteil vom 24.04.2014 - III ZR 389/12, Rn. 8, zitiert nach juris; Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 404/12, Rn. 12, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.01.2014 - 17 U 106/12, Rn. 31, zitiert nach juris).

    Die hinreichende Darstellung (insbesondere) der Risiken und Chancen der Anlage im Prospekt ist für den Berater zwar kein Freibrief, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidung des Anlegers mindert (BGH, Urteil vom 24.04.2014 - III ZR 389/12, Rn. 23, zitiert nach juris).

  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2015 - 318 O 303/14
    a) Nach der Rechtsprechung des BGH ist derjenige, der nach dem Beteiligungskonzept Vertragspartner der Anleger werden soll, dem Anleger nach Grundsätzen vorvertraglicher Haftung schadensersatzpflichtig, wenn und soweit er seiner Verpflichtung zur Aufklärung der Anleger als seinem zukünftigen Vertragspartner über alle für einen Beitritt wesentlichen Punkte, insbesondere auch die negativen Umstände der Anlage, schuldhaft nicht genügte (BGH, Urteil vom 09.07.2013 - II ZR 9/12, WM 2013, 1597, Rn. 26, zitiert nach juris).

    In einer Kommanditgesellschaft - auch in der Publikumskommanditgesellschaft - wird die Kommanditistenstellung grundsätzlich durch den Abschluss eines Aufnahmevertrages mit den übrigen der Gesellschaft bereits angehörenden Gesellschaftern erlangt (BGH, Urteil vom 09.07.2013 - II ZR 9/12, WM 2013, 1597, Rn. 27, zitiert nach juris; Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 211/09, ZIP 2012, 1231, Rn. 23, zitiert nach juris; Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 16/10, NJW 2011, 1666, Rn. 7, zitiert nach juris m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH steht die mittelbare Beteiligung über eine Treuhandkommanditistin der Annahme eines Vertragsschlusses mit den Gründungsgesellschaftern jedoch nicht entgegen, wenn die Gesellschafter nach den Angabe im Prospekt und in dem dort abgedruckten Gesellschaftsvertrag wie unmittelbar an der Gesellschaft beteiligte Kommanditisten behandelt werden sollen (BGH, Urteil vom 09.07.2013 - II ZR 9/12, WM 2013, 1597, Rn. 30 f., zitiert nach juris; Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 211/09, NZG 2012, 744, Rn. 10, zitiert nach juris; Urteil vom 13.07.2006 - III ZR 361/04, ZIP 2006, 1631, Rn. 10, zitiert nach juris).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2015 - 318 O 303/14
    Die Übergabe des Prospekts erst im Zeichnungstermin wäre nicht rechtzeitig erfolgt (BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159, Rn. 21, zitiert nach juris; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 31.01.2014 - 11 U 57/13; OLG Köln, Urteil vom 04.09.2012 - 24 U 65/11, Rn. 46, zitiert nach juris).

    Danach handelt es sich auch dann um aufklärungspflichtige Rückvergütungen, wenn diese nicht aus einem Agio oder aus Verwaltungsgebühren, sondern aus sonstigen offen ausgewiesenen Vertriebskosten fließen, wobei es auch nicht darauf ankommt, ob die Zahlung des Anlegers über die Bank oder direkt an die Fondsgesellschaft erfolgt (BGH, Urteil vom 08.04.2014 - XI ZR 341/12, Rn. 16, zitiert nach juris; Urteil vom 04.04.2013 - XI ZR 188/11, Rn. 19, zitiert nach juris; Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, Rn. 18, zitiert nach juris).

    Die Aufklärung über Rückvergütungen kann auch mittels der - rechtzeitigen - Übergabe eines Prospekts erfolgen, in dem die beratende Bank als Empfängerin der der Höhe nach korrekt angegebenen Vertriebsprovisionen namentlich genannt ist (BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 498/11, BGHZ 196, 233 = NJW 2013, 1801, Rn. 13, zitiert nach juris; Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159, Rn. 22, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.07.2011 - XI ZR 191/10, NJW 2011, 3229, Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 24.10.2012 - 13 U 185/11, Rn. 20, zitiert nach juris).

  • BGH, 08.04.2014 - XI ZR 341/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Widersprüchliches Verhalten des Schadenersatz

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2015 - 318 O 303/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Bank regelmäßig als Anlageberaterin und nicht lediglich als reine Vermittlerin anzusehen (BGH, Urteil vom 08.04.2014 - XI ZR 341/12, WM 2014, 1036, Rn. 14, zitiert nach juris; Beschluss vom 09.03.2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925, Rn. 19, zitiert nach juris).

    Danach handelt es sich auch dann um aufklärungspflichtige Rückvergütungen, wenn diese nicht aus einem Agio oder aus Verwaltungsgebühren, sondern aus sonstigen offen ausgewiesenen Vertriebskosten fließen, wobei es auch nicht darauf ankommt, ob die Zahlung des Anlegers über die Bank oder direkt an die Fondsgesellschaft erfolgt (BGH, Urteil vom 08.04.2014 - XI ZR 341/12, Rn. 16, zitiert nach juris; Urteil vom 04.04.2013 - XI ZR 188/11, Rn. 19, zitiert nach juris; Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, Rn. 18, zitiert nach juris).

    Zu einer ordnungsgemäßen Aufklärung gehört nach der Rechtsprechung des BGH auch die Mitteilung der Höhe der Rückvergütung (BGH, Urteil vom 08.04.2014 - XI ZR 341/12, Rn. 17, zitiert nach juris).

  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 404/12

    Aufklärungspflichten des Treuhänders gegenüber den künftigen Kapitalanlegern:

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2015 - 318 O 303/14
    Eine ordnungsgemäße Beratung kann auch durch Übergabe von Prospektmaterial erfolgen, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, Urteil vom 24.04.2014 - III ZR 389/12, Rn. 8, zitiert nach juris; Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 404/12, Rn. 12, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.01.2014 - 17 U 106/12, Rn. 31, zitiert nach juris).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass es als Mittel der Aufklärung genügen kann, wenn dem Interessenten statt einer mündlichen Aufklärung ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht wird, sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln (BGH, Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 404/12, WM 2014, 118, Rn. 12, zitiert nach juris zur Aufklärungspflicht des Treuhandkommanditisten).

  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2015 - 318 O 303/14
    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch, wenn über den Beitritt zu einem Fonds unter Verwendung von Prospekten verhandelt wird (BGH, Urteil vom 14.05.2012 - II ZR 69/12, WM 2012, 1298, Rn. 12, zitiert nach juris; Urteil vom 14.07.2003 - II ZR 202/02, ZIP 2003, 1536, Rn. 25, zitiert nach juris; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Auflage, § 311 Rdnr. 71).

    c) Die Beklagte zu 4) muss sich ein Verschulden des Beklagten zu 1) gem. § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2012 - II ZR 69/12, WM 2012, 1298, Rn. 11 ff., zitiert nach juris).

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2015 - 318 O 303/14
    In einer Kommanditgesellschaft - auch in der Publikumskommanditgesellschaft - wird die Kommanditistenstellung grundsätzlich durch den Abschluss eines Aufnahmevertrages mit den übrigen der Gesellschaft bereits angehörenden Gesellschaftern erlangt (BGH, Urteil vom 09.07.2013 - II ZR 9/12, WM 2013, 1597, Rn. 27, zitiert nach juris; Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 211/09, ZIP 2012, 1231, Rn. 23, zitiert nach juris; Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 16/10, NJW 2011, 1666, Rn. 7, zitiert nach juris m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH steht die mittelbare Beteiligung über eine Treuhandkommanditistin der Annahme eines Vertragsschlusses mit den Gründungsgesellschaftern jedoch nicht entgegen, wenn die Gesellschafter nach den Angabe im Prospekt und in dem dort abgedruckten Gesellschaftsvertrag wie unmittelbar an der Gesellschaft beteiligte Kommanditisten behandelt werden sollen (BGH, Urteil vom 09.07.2013 - II ZR 9/12, WM 2013, 1597, Rn. 30 f., zitiert nach juris; Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 211/09, NZG 2012, 744, Rn. 10, zitiert nach juris; Urteil vom 13.07.2006 - III ZR 361/04, ZIP 2006, 1631, Rn. 10, zitiert nach juris).

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2015 - 318 O 303/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Bank regelmäßig als Anlageberaterin und nicht lediglich als reine Vermittlerin anzusehen (BGH, Urteil vom 08.04.2014 - XI ZR 341/12, WM 2014, 1036, Rn. 14, zitiert nach juris; Beschluss vom 09.03.2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925, Rn. 19, zitiert nach juris).

    Die Aufklärung über Rückvergütungen kann auch mittels der - rechtzeitigen - Übergabe eines Prospekts erfolgen, in dem die beratende Bank als Empfängerin der der Höhe nach korrekt angegebenen Vertriebsprovisionen namentlich genannt ist (BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 498/11, BGHZ 196, 233 = NJW 2013, 1801, Rn. 13, zitiert nach juris; Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159, Rn. 22, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.07.2011 - XI ZR 191/10, NJW 2011, 3229, Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 24.10.2012 - 13 U 185/11, Rn. 20, zitiert nach juris).

  • BGH, 20.01.2015 - II ZR 444/13

    Treuhandvermittelte Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft zu

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2015 - 318 O 303/14
    Unabhängig davon, dass die Beklagten nicht die richtigen Adressaten für die Erklärung des Widerrufs und der Kündigung sind und weder ein Widerrufsrecht der Klägerin noch ein zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsvertrages berechtigender fehlerhafter Beitritt ersichtlich ist, würden sich etwaige Ansprüche der Klägerin ausschließlich gegen die in der Beitrittserklärung aufgeführten sechs Schifffahrtsgesellschaft richten, würden nach der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft zu einem Ausscheiden der Klägerin aus den Gesellschaften mit Wirkung ex nunc führen und wären inhaltlich daher lediglich auf Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens gerichtet (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 20.01.2015 - II ZR 444/13, NJW 2015, 1169, Rn. 15, zitiert nach juris; Beschluss vom 12.07.2010 - II ZR 160/09, ZIP 2010, 2497, Rn. 6, zitiert nach juris).
  • BGH, 04.04.2013 - XI ZR 188/11
  • BGH, 29.04.2014 - XI ZR 130/13

    Schadensersatzklagen wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

  • OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 17 U 106/12

    Anlageberatung: Prospektfehler - unzutreffende Beschreibung des

  • OLG Köln, 24.10.2012 - 13 U 185/11

    Pflicht der anlageberatenden Bank zur Aufklärung über Rückvergütungen;

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

  • OLG Köln, 04.09.2012 - 24 U 65/11

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Aufklärungspflichten der

  • BGH, 23.10.2012 - II ZR 294/11

    Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Erfordernis der eindeutigen

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

  • BGH, 19.07.2011 - XI ZR 191/10

    Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung;

  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 16/10

    Beitritt zu einer Publikumskommanditgesellschaft: Auslegung der Annahmeerklärung

  • BGH, 12.07.2010 - II ZR 160/09

    Widerruf eines Fonds-Beitritts: Anwendbarkeit der EWG-Haustürgeschäfte-Richtlinie

  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01

    Umfang der Aufklärungspflicht des Treuhandgesellschafters gegenüber künftigen

  • BGH, 29.04.2014 - XI ZR 477/12

    Schadensersatzklagen wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 159/07

    Pflichten einer Bank im Rahmen einer Anlageberatung

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 27.10.2005 - III ZR 71/05

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

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